Ratenkredit kündigen - Ablauf, Kosten und Fristen

Ratenkredit kündigenIm Internet kursieren viele falsche oder nicht mehr aktuelle Beiträge zur Kündigung von Ratenkrediten. Wir widmen uns diesem Thema und erklären, wie man einen Ratenkredit kündigen kann und aus welchen Gründen die Bank eine Kündigung aussprechen und auf eine vorzeitige Rückzahlung bestehen darf.


Wie kann man einen Ratenkredit kündigen?

Die Kündigungsfristen und -modalitäten hängen davon ab, wannn der Ratenkredit aufgenommen wurde? Für Kreditverträge, die vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden, gelten andere Regeln, welche wir weiter unten erklären. Alle Ratenkredite ab dem Stichtag können jederzeit durch den Verbraucher gekündigt und vorzeitig zurückgezahlt werden

 

Die Bank darf jedoch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf nicht mehr als 1% des Restsaldos betragen. Bei Ratenkrediten mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten darf das Vorfälligkeitsentgelt nur 0,5% des Restsaldos betragen.

Beispiel Vorfälligkeitsentschädigung: Ein Kreditnehmer möchte seinen Ratenkredit über ursprünglich 10.000€ vorzeitig zurückzahlen und kündigen. Der Restsaldo (offener Kreditbetrag) beträgt noch 7.000€. Die Bank darf vom Kunden nur maximal 70€ als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten darf die Vorfälligkeitsentschädigung sogar nur maximal 35€ betragen. Für die Berechnung des Restsaldos stellen manche Banken weitere Gebühren in Rechnung (Easy Credit z.B. 14€).

Viele Anbieter von Ratenkrediten verzichten gänzlich auf ein Vorfälligkeitsentgelt. Für eine große Anzahl an Anbietern findet sich in dem Artikel Sondertilgung und Rückzahlung bei Ratenkrediten eine Übersicht. Am besten sollte vor der Kündigung des Ratenkredites nachgefragt werden, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt oder nicht.

Soll ein Ratenkredit von vor dem 11.06.2010 gekündigt werden?

Am 11.06.2010 trat die Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Für Kreditverträge die vor dem Stichtag geschlossen wurden, gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat (bei variablen Zinssatz 3 Monate). Bei den Altverträgen waren die Banken "freier" bei der Konditionsgestaltung. Die Norisbank verlangt z.B. bei Altkrediten ein Aufhebungsentgelt von 2% zuzüglich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 30€. Die Targobank stellt bei der vorzeitigen Rückzahlung von Altkrediten eine Gebühr von pauschal 40€ + 2,5% vom Restsaldo in Rechnung. Außerdem zahlen Kunden 10,50€ für die Mitteilung des Ablösebetrages.

Empfehlung: Trotz längerer Recherche Bemühungen konnten wir bei den meisten Banken keine eindeutigen Preise und Kosten für die Ablösung von Altverträgen in den Preisverzeichnissen bzw. AGBs finden. Kunden sollten sich daher vor Ort oder per Telefon über die geforderten Gebühren informieren und sich die Gebührenübersicht ausgedruckt mitgeben oder zuschicken lassen. Ob ein Auslaufen des Vertrages oder die vorzeitige Rückzahlung trotz Gebühren die bessere Wahl ist, sollte in Ruhe überlegt werden.

Darf die Bank einen Ratenkredit kündigen?

Generell soll ein Vertrag für beide Seiten bindend sein. Dem Verbraucher wird als vermeintlich schwächeren Vertragspartner jedoch wie oben dargestellt die Kündigung eines Ratenkredites inzwischen etwas leichter gemacht. Die Bank kann jedoch ebenfalls einen Ratenkreditvertrag kündigen. Es kann zu einer

fristlosen Kündigung eines Ratenkredites kommen, wenn

  • ein Kunde falsche Angaben über seine finanzielle Situation gemacht hat (z.B. ein festes Gehalt angegeben hat, obwohl er arbeitslos ist)
  • eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt

Über die Verschlechterung der finanziellen Situation erfährt eine Bank in der Regel nur über neue negative Schufaeinträge (z.B. Eintragung eines Kreditausfalls oder ähnliches). Das Nichtbezahlen einer Rate führt nicht zu einer fristlosen Kündigung, kann allerdings zu einer Kündigung des Ratenkredites unter Einhaltung einer Kündigungsfrist führen.

Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

Beim Ausbleiben von Ratenzahlungen kann die Bank einen Ratenkredit kündigen, wenn

  • der Darlehnsnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist und die geschuldeten Raten mindestens 10% (5% bei Ratenkrediten mit einer Laufzeit von über 3 Jahren) der ursprünglichen Darlehenssumme ausmachen.
  • und wenn die Bank dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung der offenen Beträge gesetzt und zusätzlich mitgeteilt hat, dass beim Ausbleiben der Zahlung in der genannten Frist die gesamte Restschuld fällig würde.

 

Was passiert nachdem die Bank einen Ratenkredit gekündigt hat?

Nach einer Kündigung des Ratenkredites fallen üblicherweise recht hohe Verzugszinsen auf den noch geschuldeten Kreditbetrag an. Die Verzugszinsen orientieren sich oft am jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und werden mit einem deutlichen Aufschlag versehen.

In der Regel nimmt eine Bank eine Kündigung eines Kredites nicht zurück. In vielen Fällen lassen sich aber Ratenzahlungen vereinbaren. Sollten eine Vereinbarung über Ratenzahlungen nicht möglich oder gewollt sein, so wird die Bank vermutlich eine Offenlegung der Lohnabtretung gegenüber des Arbeitgebers des Kunden versuchen oder den Vorgang an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen abtreten, was zusätzliche Kosten verursacht.

Am besten lässt man es nicht so weit kommen und versucht eine Kündigung durch die Bank zu vermeiden. Bei manchen Banken hat man die Möglichkeit Raten zu stunden (aufzuschieben) oder kann seine monatliche Raten reduzieren, wodurch sich die Rückzahlung allerdings verlängert. Zumindest ist es wichtig im Fall der Fälle das Gespräch mit der Bank zu suchen und nicht den Kopf in den Sand zu stecken.

Kreditlexikon

Datenschutzerklärung

Impressum